| Naturgemäß lässt
sich der Arbeits- und Kostenaufwand für eine personenzentrierte,
familien- bzw. firmenbezogene oder heraldische Forschung
im voraus nicht eindeutig kalkulieren. Die anfallenden Kosten
hängen vom Forschungsumfang und Forschungsziel und
von der Zugänglichkeit und dem Erhaltungsgrad der für
die Forschung relevanten Quellen und Archivalien ab.
Bitte beachten Sie folgende Geschäftsbedingungen
- In aller Regel wird mit dem Kunden neben den Forschungszielen
und -prioritäten ein Forschungslimit oder Starthonorar
vereinbart.
Ist das Honorar aufgebraucht, werden die Forschungsergebnis
aufbereitet und dem Kunden
in Berichtsform in Verbindung mit einer weitergehenden
Forschungsprognose unterbreitet. Der Kunde entscheidet
dann, ob er die Forschungen Fortsetzung oder an dieser
Stelle beenden will.
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- Grundsätzlich sind alle vereinbarten Honorare im
voraus zu entrichten. Bei größeren Aufträgen
sind Anzahlungen zu leisten.
- Die anfallenden Kosten setzen zum einen aus einem Stundenhonorar
für die Forschungsarbeiten zusammen. Die hier verrechneten
Stundensätze bewegen sich zwischen 30.- bis 60,-
Euro.
- Hinzukommen Spesen, Gebühren und Kosten, die bei
der Urkundenbeschaffung, der Archivnutzung, der Einsichtnahme
und Kopie von Archivalien bzw. bei der Unterstützung
durch Standesämter, Archive und externe Forscher
entstehen.
- Bei den Nachforschungen wird grundsätzlich die
für den Kunden preisgünstigste Form der Daten-
und Urkundenbeschaffung gewählt. Dies bedeutet, dass
anstelle aufwendiger Fahrt- und Übernachtungskosten
fachkundige ortsansässige Forscher in die Recherchen
einbezogen oder Archive und Pfarrämter direkt um
fachliche Unterstützung gebeten werden.
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